Emissionsprüfungen
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Kunststoffe können unerwünschte, störende oder giftige chemische Verbindungen freisetzen. Aus diesem Grund sind Automobilhersteller dazu übergegangen, die Art und Menge von Emissionen zu regulieren. In den Vorschriften für Automobilzulieferer sind, abhängig vom jeweiligen Original Equipment Manufacturer (OEM), verschiedene Prüfungen vorgeschrieben, die unter genau festgelegten Bedingungen durchgeführt werden müssen.
Emissionen – Ursachen und Wirkung
Kunststoffe können unerwünschte, störende oder gar giftige chemische Verbindungen freisetzen. Manche Emissionen können in hohen Konzentrationen zu Unwohlsein oder Gesundheitsschäden führen. Andere Emissionen stellen hingegen ‚nur‘ eine Geruchsbelästigung dar. Deshalb sind die Automobilhersteller dazu übergegangen, Art und Menge von Emissionen zu reglementieren. In den Vorschriften für Automobilzulieferer sind je nach OEM Geruchsprüfungen, Foggingprüfungen und Emissionsmessungen vorgeschrieben, welche unter genau festgelegten Bedingungen zu erfolgen haben.
Geruchsprüfung
Bei einer Geruchsprüfung wird der Geruch eines Werkstoffes durch ein geschultes Prüfkollektiv ermittelt und mit Noten bewertet. Die Skala für die Geruchsprüfung reicht gemäß VDA 270 von Note 1 „nicht wahrnehmbar“ bis Note 6 „unerträglich“ (z. B. VW/Audi, Saab Volvo). Abhängig von der Vorschrift des OEM kann es jedoch auch abweichende Bewertungsskalen für die Geruchsprüfung geben (z. B. von 0 bis 5 oder -3 bis +3).
Foggingprüfung
Als Fogging bezeichnet man Ausgasungen einzelner Werkstoffbestandteile, die sich dann in der Bauteilumgebung niederschlagen. In einem Auto kann es durch Fogging z. B. zu einem schmierigen Belag auf der Windschutzscheibe kommen. Die kondensierbaren Bestandteile des Bauteils können durch eine gravimetrische (DIN 75201-B) oder reflektometrische (DIN 75201-A) Foggingprüfung gemessen werden. Dazu wird die Probe erwärmt. Die flüchtigen Bestandteile entweichen aus dem Bauteil und schlagen sich in der (kälteren) Bauteilumgebung nieder. Bei der gravimetrischen Foggingprüfung wird die Gewichtszunahme aufgrund der Kondensation gemessen. Der bestimmte Wert wird in mg angegeben und liegt typischerweise im Bereich kleiner 5 bzw. 2 mg. Bei der reflektometrischen Foggingprüfung wird die Reflexion der Oberfläche mit Belag bestimmt und in Prozent angegeben und sollte daher möglichst hoch sein. Ein guter Reflektometerwert liegt im Bereich > 80%.
Emissionsprüfung
Eine Emissionsprüfung dient dazu die Konzentration unerwünschter oder gar gesundheitsschädlicher Stoffe in einem Bauteil zu ermitteln. Der massebezogene Formaldehydwert eines Werkstoffes kann z. B. mit Hilfe der Flaschen-Methode (VDA 275) gemessen werden. Formaldehyd ist ein stechend riechendes Gas, das nicht nur die Augen und Atemwege reizt, sondern auch als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft ist. Aufgrund seiner Verbreitung als Ausgangsprodukt z. B. von Farbstoffen oder Kunstharzen gehört eine Formaldehyd-Bestimmung zu den oft nachgefragten Emissionsmessungen.
Auch die Bestimmung der Gesamtkohlenstoffemission einer Probe ist im Rahmen der Emissionsprüfung möglich (VDA 277). Die Methode der statischen Headspace-GC/FID eignet sich zur gleichzeitigen Bestimmung leicht- und mittelflüchtiger Verbindungen, nicht aber zur Erfassung höherflüchtiger Komponenten. Die Gesamtkohlenstoffemission wird in µg C/g (Mikrogramm Kohlenstoff pro Gramm) angegeben.
Während im Rahmen der VDA 277 allein die Gesamtmenge der Kohlenstoffemission gemessen wird, ist es durch Kombination von Thermodesorption und GC/MS (VDA 278) möglich, leichtflüchtige (VOC) und kondensierbare (FOG) Emissionen genauer zu identifizieren. Man erhält eine detaillierte Tabelle mit qualitativen und quantitativen Einzelergebnissen samt Bewertung einzelner kritischer Substanzen.